Ombudsstelle Immobilien
Die Ombudsstelle Immobilien bietet eine neutrale Plattform zur Lösung von Beschwerden rund um Schäden und Mängel, bei denen eine Einigung bisher nicht möglich war. Als Vermittlerin zwischen den Parteien zielt unsere Stelle darauf ab, durch konstruktive Mediation den Bedarf für gerichtliche Schritte zu umgehen und eine faire Lösung für alle Beteiligten zu finden.
Konditionen der Ombudsstelle Immobilien
Die Dienstleistungen der Ombudsstelle Immobilien sind kostenlos und werden durch die Rechtsberatung abgedeckt. Für die Einreichung von Anfragen steht ein Kontaktformular zur Verfügung, über welches Anliegen unkompliziert und effizient übermittelt werden können. Jede Anfrage wird mit grösster Sorgfalt und Aufmerksamkeit behandelt.
Für telefonische Anfragen ist die Ombudsstelle über die Nummer 031 380 50 32 zu folgenden Zeiten erreichbar:
- Mo – Fr 09:00 – 12:00 Uhr
Postadresse
Ombudsstelle Immobilien
c/o Konsumentenforum kf
Belpstrasse 11
3007 Bern
E-Mail:
Immobilien@konsum.ch
Ablauf – Beschwerde einreichen
1. Kontakt mit der Vertragspartei
Nehmen Sie mit der direkt betroffenen Vertragspartei Kontakt auf und schildern Sie Ihr Problem. Erfahrungsgemäss können die meisten Streitfälle bereits auf diese Weise gelöst werden.
2. Kontakt mit Ombudsstelle
Sollte eine direkte Lösung Ihres Anliegens nicht möglich sein, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular, um uns die relevanten Informationen und Korrespondenzen zukommen zu lassen. Beschreiben Sie uns detailliert Ihr Problem, die Gründe für Ihre Unzufriedenheit sowie den vollständigen Verlauf des Falles. Auf dieser Grundlage wird die Ombudsstelle eine sorgfältige Bewertung vornehmen und eine Empfehlung aussprechen, die darauf abzielt, einen gemeinsamen Nenner zwischen den beteiligten Parteien zu finden.
3. Evtl. Rekurs einreichen
Falls die Empfehlung in erster Instanz Ihren Erwartungen nicht entspricht, haben Sie die Möglichkeit, beim Ombudsrat Widerspruch einzulegen. Der Ombudsrat wird den Fall anschliessend bearbeiten und einen eigenen, unabhängigen Entscheid fällen.
4. Zivilrechtliche Schritte
Sollte einer der Vertragspartner mit dem Rekursentscheid nicht einverstanden sein, bleibt nur noch der zivilrechtliche Weg. Die Ombudsstelle übernimmt dabei keine Parteienvertretung und ist neutral. Die Entscheide der ersten und zweiten Instanz können aber vom Gericht verwendet werden.