06.07.2020, von Schweizerisches Konsumentenforum

Nicht vergessen: Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr

Das Schweizerische Konsumentenforum unterstützt die Massnahmen des Bundes bezüglich Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, welche ab heute in Kraft tritt. Wir empfehlen allen sich daran zu halten!  

Bisher galt im öffentlichen Verkehr die dringende Empfehlung, zu Stosszeiten eine Maske zu tragen. Diese wurde aber wenig befolgt. Mit seinem Entscheid reagiert der Bundesrat auch auf Empfehlungen von Experten und auf den Wunsch einiger Kantone. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) empfehlen ebenfalls das Tragen einer Maske, wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann.

Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr


Mit den Lockerungen der Massnahmen zum Schutz der Bevölkerungvor dem neuen Coronavirus bewegen sich wieder mehr Menschen im öffentlichen Raum. Der Bundesrat setzt auch in Zukunft stark auf eigenverantwortliches Handeln. Die Abstands- und Hygieneregeln und Schutzkonzepte bleiben zentral und sollen helfen, Neuansteckungen und damit einen deutlichen Wiederanstieg der Fallzahlen zu verhindern. Für alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betriebe sowie Veranstaltungen braucht es ein Schutzkonzept.

Ein erhebliches Ansteckungsrisiko besteht, wenn die Distanz von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Dies kann vor allem im öffentlichen Verkehr jederzeit der Fall sein. Angesichts des zunehmenden Reiseverkehrs und der seit Mitte Juni steigenden Fallzahlen verstärkt der Bundesrat die Schutzmassnahmen und beschliesst, in allen öffentlichen Verkehrsmitteln per 6.7.2020 eine Maskenpflicht einzuführen.

1. Wo überall gilt die Maskenpflicht?

Die Maskenpflicht gilt im gesamten öffentlichen Verkehr, also in Zügen, Trams und Bussen, aber auch in Seilbahnen oder auf Schiffen. Ausgenommen sind Skilifte und Sesselbahnen.

2. Gibt es für kleine Kinder und andere Personen Ausnahmen?

Kinder unter zwölf Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Zudem sind Personen, die aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Masken tragen können, ebenfalls ausgenommen.

3. Muss ich auch eine Maske tragen, wenn der Zug oder Bus halb leer ist?

Die Maskenpflicht gilt unabhängig davon, wie viele Leute im öffentlichen Verkehr unterwegs sind. Man weiss nicht im Voraus, wie viele Personen zusteigen werden. Angesichts des Berufsverkehrs sowie des Freizeitverkehrs in der Ferienzeit ist grundsätzlich mit einem hohen Personenaufkommen zu rechnen.

Weiterführende Informationen unter:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-79711.html