23.11.2020, von Schweizerisches Konsumentenforum

Fürs Leben gezeichnet…

Tattoofarben benötigen keine Bewilligung. Verantwortlich für die Sicherheit und die gesetzlichen Anforderungen sind die Farbenhersteller und die Tätowierer, welche diese mittels Selbstkontrollen sicherstellen müssen.

Doch diese Selbstkontrollen werden anscheinend zu wenig fachgerecht und konsequent umgesetzt: Immer wieder beanstanden Kontrolleure der Kantonalen Laboratorien Farben, welche von den Importeuren ausdrücklich als nicht zum Tätowieren geeignet deklariert wurden. In einer Stichprobe im Frühjahr 2020 untersuchte das Kantonale Laboratorium Thurgau 19 Tattoofarben und fand bei drei Viertel der Farben nicht zugelassene oder nicht deklarierte Konservierungsmittel und Farbpigmente. Der Einsatz von Künstlerfarben als Tattoofarben sei leichtfertig und entspreche weder einer verantwortungsvollen Berufsethik noch den Erwartungen der Kundinnen und Kunden. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Gesundheit der Tätowierten beeinträchtigt werden könnte, schreibt das Laboratori-um. 

Wer sich also fürs Leben zeichnen oder ein Piercing stechen lassen will, dem sei vorher der folgende Ratgeber des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit Veterinärwesen BLV empfohlen.   

Piercing und Tattoo

Eine Tätowierung oder eine gepiercte Zunge sind auch in der Schweiz salonfähig. Wer sich dafür interessiert, sollte sich der möglichen Risiken bewusst sein. Die Eingriffe sind nicht harmlos.

Tattoos: gezeichnet fürs Leben

Beim Tätowieren werden Farbpigmente in die Dermis-Schicht der Haut eingebracht. Dabei entsteht eine oberflächliche Wunde und damit die Gefahr einer Infektion. Schlimmstenfalls werden Infektionskrankheiten wie Hepatitis und Aids übertragen. Zudem können die eingeritzten Farbpigmente Allergien auslösen.

Wer sich tätowieren lässt, zeichnet sich fürs Leben. Auch wenn eine Tätowierung später entfernt wird, bleiben oft Spuren zurück. Nicht alle Pigmente lassen sich restlos entfernen. Eine Behandlung zur Entfernung von Tattoos ist teuer und schmerzhaft.

Piercing: Stichhaltige Argumente dagegen

Wenn Körperschmuck in Nabel, Nase, Lippen oder Zungen gestochen wird, muss mit Komplikationen gerechnet werden. Besonders heikel ist das Durchstechen der Zunge, denn schon während des Eingriffes können schwere Komplikationen auftreten. Aber auch die Zähne sind gefährdet. Da der Piercingknopf ständig an die Zähne schlägt, kann der Zahnschmelz geschädigt werden. Auch führen kobalt- oder nickelhaltige Piercingknöpfe häufig zu Allergien. Personen, die von einer Nickel-Kontaktallergie betroffen sind, bleiben meistens lebenslänglich allergisch, auch nach längerer Nickelkontakt-Freiheit.

Empfehlungen für Tattoos und Piercing

Der Gang ins Tattoo- oder Piercingstudio sollte nie spontan erfolgen. Wer sich nach reiflicher Überlegung für ein Tattoo oder Piercing entscheidet, sollte die folgenden Tipps beachten:

  • Vor dem Eingriff mit der Hausärztin oder dem Hautarzt sprechen und abklären, ob ein erhöhtes Risiko für Allergien besteht.
  • Sich im Bekanntenkreis nach Erfahrungen mit Tattoo- oder Piercingstudios erkundigen. Vielleicht erleichtert dies die Wahl.
  • Wer Tätowierungen durchführt, ist an die Sorgfaltspflicht gebunden und muss Hygiene- und Arbeitsvorschriften beachten. Zu empfehlen ist, sich im Studio gut umzusehen, ob Ort und Personal einen guten und gepflegten Eindruck machen.
  • Sich vor dem Stechen zeigen lassen, dass hygienisch gearbeitet wird (Desinfektion der Haut und Geräte).
  • Ein seriöses Studio gibt Informationen zur Nachsorge ab.
  • Eine Entfernung des Tattoos muss auf jeden Fall durch eine Hausärztin oder einen Hautarzt erfolgen. Hände weg von Säuren oder ähnlichen Substanzen!
  • Das Risiko von Komplikationen ist bei einem Zungenpiercing höher als bei Piercings an anderen Körperstellen.
  • Auf hohe Qualität der Piercingelemente achten.
  • In Apotheken kann ein Schnelltest zu Überprüfung einer allfälligen Nickel-Abgabe des Piercings gekauft werden.
  • Piercing im Hinterzimmer einer Disco oder Massenpiercing auf Rockfestivals sind tabu!
  • Nie bereits getragene Elemente mit anderen Personen austauschen.
  • Bei gesundheitlichen Problemen nach dem Eingriff rechtzeitig eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen.

Rechtliche Grundlagen

Tattoofarben, Farben für Permanent Make-up und Piercings sind nicht bewilligungspflichtig. Gewisse Sicherheitskriterien sind in der Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt (HKV) geregelt.

Eine Positivliste mit gesundheitlich unbedenklichen Farben existiert bisher nicht. Klar ist: Die Produkte dürfen nicht gesundheitsschädigend sein. Für die Sicherheit der Mittel ist der Hersteller verantwortlich. Die aktuelle Gesetzgebung beschränkt sich auf das Verbot bestimmter Stoffe, welche in diesen Produkten nicht verwendet werden dürfen (HKV, Art. 5-7) Verantwortlich für die Einhaltung dieser Vorschriften ist der Farbenhersteller. Aber auch Tätowierende sind verantwortlich, dass sie keine gesundheitlich bedenklichen Produkte verwenden.

Die Ausbildung des Personals, das Tätowierungen und Piercings durchführt, ist bisher weder geregelt noch anerkannt. Ab dem 1. Mai 2017 müssen Betriebe, die Tätowierungen oder Permanent-Make-up anbieten, dies der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde melden (Übergangsfrist ein Jahr).

Henna-Malerei: keine harmlose Alternative

Wem die orientalische Henna-Malerei (Mehndi) gefällt, sollte sich Zeit nehmen und sich für die „echte“ Variante entscheiden. Die echte Henna-Malerei dauert Stunden. Ihre Farben sind hell, orange-rot. Schwarze Pseudo-Tattoos, die auf der Strasse, an Festivals und Veranstaltungen angeboten werden, beinhalten oft Para-Phenylenediamine (PPD). Diese sorgen für die schwarze Farbe und beschleunigen das Einfärben der Haut. Die schwarzen „Henna-Tattoos“ können Kontaktekzeme auslösen. Teilweise treten die allergischen Reaktionen erst mehrere Tage nach Anbringen der Farben auf.

Die Anbieter aller Haut-Dekorationen müssen dafür sorgen, dass die verwendeten Farben den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten nicht gefährden. Wenn solche Praktiken aber am Strand oder auf Strassenmärken angeboten werden, kann die Aufsichtsbehörde die Farben nur schwer kontrollieren. Wer Zweifel hat, ob die angebotenen Farben frei von PPD sind, sollte auf diesen Körperschmuck verzichten.

Bei Hautreaktionen nach einer temporären “Tätowierung” muss eine Hausärztin oder ein Hautarzt aufgesucht werden.

BLV

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen 

www.blv.admin.ch