Unabhängige Anlaufstelle RE/MAX
Die unabhängige Anlaufstelle RE/MAX bietet eine neutrale Plattform zur Lösung von Beschwerden rund um alle Belange im Bereich der Immobilienvermittlung und der Lizenznehmerschaft von RE/MAX. Als Vermittlerin zwischen den Parteien zielt unsere Stelle darauf ab, durch konstruktive Mediation den Bedarf für gerichtliche Schritte zu umgehen und eine faire Lösung für alle Beteiligten zu finden.
Konditionen der unabhängigen Anlaufstelle RE/MAX
Die Dienstleistungen der unabhängigen Anlaufstelle RE/MAX sind kostenlos und werden durch die Rechtsberatung abgedeckt. Für die Einreichung von Anfragen steht ein Kontaktformular zur Verfügung, über welches Anliegen unkompliziert und effizient übermittelt werden können. Jede Anfrage wird mit grösster Sorgfalt und Aufmerksamkeit behandelt
Für telefonische Anfragen ist die Anlaufstelle über die Nummer 031 380 50 32 an folgenden Tagen erreichbar:
- Mo – Fr 09:00 – 12:00 Uhr
Postadresse
unabhängige Anlaufstelle RE/MAX
c/o Konsumentenforum kf
Belpstrasse 11
3007 Bern
E-Mail:
Immobilien@konsum.ch
Ablauf – Beschwerde einreichen
1. Kontakt mit der Vertragspartei
Nehmen Sie mit der direkten betroffenen Vertragspartei Kontakt auf und schildern Sie Ihr Problem. Erfahrungsgemäss können die meisten Streitfälle bereits auf diese Weise gelöst werden.
2. Kontakt mit unabhängigen Anlaufstelle RE/MAX
Sollte eine direkte Lösung Ihres Anliegens nicht möglich sein, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular, um uns die relevanten Informationen und Korrespondenzen zukommen zu lassen. Beschreiben Sie uns detailliert Ihr Problem, Ihre Unzufriedenheitsgründe sowie den vollständigen Verlauf des Falles. Auf dieser Grundlage wird die Anlaufstelle eine sorgfältige Bewertung vornehmen und eine Empfehlung aussprechen, die darauf abzielt, einen gemeinsamen Nenner zwischen den beteiligten Parteien zu finden.
3. Evtl. Rekurs einreichen
Falls die Empfehlung in erster Instanz Ihren Erwartungen nicht entspricht, haben Sie die Möglichkeit, beim Ombudsrat Widerspruch einzulegen. Der Ombudsrat wird den Fall anschliessend bearbeiten und einen eigenen, vom ersten unabhängigen Entscheid fällen.
4. Zivilrechtliche Schritte
Sollte einer der Vertragspartner mit dem Rekursentscheid nicht einverstanden sein, bleibt nur noch der zivilrechtliche Weg. Die Anlaufstelle übernimmt dabei keine Parteienvertretung und ist neutral. Die Entscheide der ersten und zweiten Instanz können aber vom Gericht verwendet werden.