Unabhängige Anlaufstelle RE/MAX

Die unabhängige Anlaufstelle RE/MAX bietet eine neutrale Plattform zur Lösung von Beschwerden rund um alle Belange im Bereich der Immobilienvermittlung und der Lizenznehmerschaft von RE/MAX. Als Vermittlerin zwischen den Parteien zielt unsere Stelle darauf ab, durch konstruktive Mediation den Bedarf für gerichtliche Schritte zu umgehen und eine faire Lösung für alle Beteiligten zu finden.

Konditionen der unabhängigen Anlaufstelle RE/MAX

Die Dienstleistungen der unabhängigen Anlaufstelle RE/MAX sind kostenlos und werden durch die Rechtsberatung abgedeckt. Für die Einreichung von Anfragen steht ein Kontaktformular zur Verfügung, über welches Anliegen unkompliziert und effizient übermittelt werden können. Jede Anfrage wird mit grösster Sorgfalt und Aufmerksamkeit behandelt

Für telefonische Anfragen ist die Anlaufstelle über die Nummer 031 380 50 32 an folgenden Tagen erreichbar:

  • Mo – Fr                        09:00 – 12:00 Uhr

Postadresse
unabhängige Anlaufstelle RE/MAX
c/o Konsumentenforum kf
Belpstrasse 11
3007 Bern

E-Mail:
Immobilien@konsum.ch

Ablauf – Beschwerde einreichen

1. Kontakt mit der Vertragspartei

Nehmen Sie mit der direkten betroffenen Vertragspartei Kontakt auf und schildern Sie Ihr Problem. Erfahrungsgemäss können die meisten Streitfälle bereits auf diese Weise gelöst werden.

2. Kontakt mit unabhängigen Anlaufstelle RE/MAX

Sollte eine direkte Lösung Ihres Anliegens nicht möglich sein, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular, um uns die relevanten Informationen und Korrespondenzen zukommen zu lassen. Beschreiben Sie uns detailliert Ihr Problem, Ihre Unzufriedenheitsgründe sowie den vollständigen Verlauf des Falles. Auf dieser Grundlage wird die Anlaufstelle eine sorgfältige Bewertung vornehmen und eine Empfehlung aussprechen, die darauf abzielt, einen gemeinsamen Nenner zwischen den beteiligten Parteien zu finden.

3. Evtl. Rekurs einreichen

Falls die Empfehlung in erster Instanz Ihren Erwartungen nicht entspricht, haben Sie die Möglichkeit, beim Ombudsrat Widerspruch einzulegen. Der Ombudsrat wird den Fall anschliessend bearbeiten und einen eigenen, vom ersten unabhängigen Entscheid fällen.

4. Zivilrechtliche Schritte

Sollte einer der Vertragspartner mit dem Rekursentscheid nicht einverstanden sein, bleibt nur noch der zivilrechtliche Weg. Die Anlaufstelle übernimmt dabei keine Parteienvertretung und ist neutral. Die Entscheide der ersten und zweiten Instanz können aber vom Gericht verwendet werden.

Ombudsstelle Immobilien

Anmeldung zur Schlichtung im Zusammenhang mit Beschwerden bei der Immobilienvermittlung sowie den Franchise- & Lizenzvereinbarungen

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Ihre Kontaktdaten

Angaben zu Ihrer Vertragspartei

Angaben zu Ihrem Anliegen

Detaillierte Schliderung, ca. 2000 Zeichen

Maximale Dateigröße: 4MB

Damit wir Ihren Fall bestmöglich bearbeiten können, brauchen wir, sofern möglich, Unterlagen, welche Ihre Schilderungen zum Sachverhalt unterstützen, damit eine effiziente Kontaktaufnahme mit den Vertragsparteien ermöglicht werden kann.
Bedingungen

Bitte beachten Sie, dass sich unsere Kompetenzen auf die Beratung sowie Mediation beschränkt. Es handelt sich um eine allgemeine Beratungsdienstleistung. Sollten Sie weiterreichende rechtliche Unterstützung benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden. Sie sind weiterhin für die Wahrung Ihrer Interessen (inkl. sämtlicher Fristen) selbst verantwortlich. Das Schweizerische Konsumentenforum kf schliesst jegliche Haftung für aus der Beratung entstandenen Schaden aus.