Ombudsstelle Mobilitätsplattformen
Die Ombudsstelle Mobilitätsplattformen betreut Schaden- und Beratungsfälle für die Online-Marktplätze AutoScout24 und MotoScout24. Als unabhängige Schlichtungsstelle vermittelt die Ombudsstelle zwischen Plattform-Anbietern und Konsumentinnen und Konsumenten. Sie nimmt deren Beschwerden entgegen und sucht einvernehmliche und zufriedenstellende Lösungen. Die Ombudsstelle wird von der SMG Swiss Marketplace Group unterstützt.
Die Mitarbeiterinnen der Ombudsstelle übernehmen die Funktion einer neutralen, unabhängigen Schlichtungsstelle und vermitteln zwischen Kundinnen und Kunden sowie den beteiligten Mobilitätsplattformen.
Kosten und Kontakt: Die Dienste der «Ombudsstelle Mobilitätsplattformen» sind kostenlos und werden durch die unabhängige Rechtsberatung des Konsumentenforums kf abgewickelt. Bitte reichen Sie Ihre Anfrage sowie eine unterzeichnete Vollmacht über unser Online-Formular ein; das erleichtert die Verwaltung Ihres Falles.
Für telefonische Nachfragen ist die Ombudsstelle über die Nummer 031 380 50 34 an folgenden Tagen erreichbar:
Mo – Fr 09:00 – 12:00 Uhr
Postadresse und Kontakt
Ombudsstelle Mobilitätsplattformen
c/o Konsumentenforum kf
Belpstrasse 11
3007 Bern
Ablauf – Beschwerde einreichen
1. Kontakt mit der betreffenden Mobilitätsplattform
Nehmen Sie mit dem Kundendienst der betreffenden Mobilitätsplattform Kontakt auf und schildern Sie Ihr Problem. Sollte keine Einigung möglich sein, wenden Sie sich an die Ombudsstelle Mobilitätsplattformen des Konsumentenforums kf.
2. Kontakt zur Ombudsstelle
Schildern Sie uns Ihr Problem inklusive der vollständigen Geschichte des Falles inkl. Anhänge wie z.B. den Mailverkehr mit der entsprechenden Mobilitätsplattform im Onlineformular. Aufgrund dessen wird die Ombudsstelle weitere Schritte einleiten, welche eine Empfehlung darstellen und dazu dienen sollen, das Problem zu lösen.
3. Zivilrechtliche Schritte
Sollte einer der Vertragspartner (Kundin/Kunde oder die betreffende Mobilitätsplattform) mit dem Rekursentscheid nicht einverstanden sein, bleibt Ihnen der zivilrechtliche Weg. Die Ombudsstelle vertritt keine der Parteien, sondern gibt eine neutrale Empfehlung. Die Entscheide der ersten und zweiten Instanz können aber vom Gericht verwendet werden.