12.06.2023, von Schweizerisches Konsumentenforum

Mit Auge, Nase und Zunge gegen Food Waste

Und schon wieder landet das Joghurt im Abfall! Viele Lebensmittel werden weggeworfen, obwohl sie noch einwandfrei sind. Der Grund: das aufgedruckte Datum ist abgelaufen. Wer jedoch seinen Augen, seiner Nase und Zunge traut, weiss, dass Lebensmittel fast immer bedenkenlos über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus konsumierbar sind. Der Reflex, diese Lebensmittel zu entsorgen ist trotzdem stark. Zur Vermeidung von Food Waste hat der Bund wissenschaftlich gestützte Leitlinien erarbeitet, welche uns Konsumentinnen und Konsumenten auffordern, unsere Sinne zu nutzen. Unsere Gastautorin Nationalrätin Martina Munz, SP, führt aus:

 

600 Franken Food Waste pro Kopf und Jahr

In der Schweiz landen jährlich drei Millionen Tonnen Lebensmittel im Abfall. Das sind 330 kg vermeidbarer Lebensmittelverlust pro Person und Jahr im Wert von durchschnittlich 600 Franken. Schon aus finanziellen Gründen sollten wir kein Interesse daran haben, geniessbare Lebensmittel fortzuwerfen. Und doch werden 37% der landwirtschaftlichen Produktion weggeworden. Diese unfassbare Ressourcenverschleuderung belastet die Umwelt erheblich. Auf der Fläche von zwei Dritteln des Schweizer Ackerlandes und knapp der Hälfte des Weidelandes werden Lebensmittel nur für den Abfall produziert! Food Waste ist zu einem wichtigen Nachhaltigkeitsthema geworden. Die Schweiz hat 2015 gemeinsam mit über 190 Staaten die UN-Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung verabschiedet und sich dabei verpflichtet, die Lebensmittelverluste bis ins Jahr 2030 zu halbieren. Das ist ein ambitioniertes Ziel, das wir aber erreichen müssen, um die Wende zu schaffen.

 

Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) statt Verbrauchsdatum (VD)

Im Auftrag des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV wurden zwei Leitfaden zur Vermeidung von Lebensmittelverlusten erarbeitet, die im September 2021 veröffentlicht wurden. Die wichtigste Empfehlung: Die Umstellung von Verbrauchsdatum (VD) auf Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). Die Kundinnen und Kunden sind sich gar nicht bewusst, dass es zwei Datierungsarten gibt. Die Angaben sind kleingedruckt und fallen einem kaum ins Auge. Die Lebensmittel können in der Regel weit über das angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus konsumiert werden. Vorsicht ist bei leichtverderblichen Waren geboten wie Fisch, Hackfleisch und Aufschnitt. Diese Produkte müssen weiterhin mit einem Verbrauchsdatum gekennzeichnet werden und dürfen nicht nach Ablauf des Datums konsumiert werden. Nun müssen die Hersteller und Detailhändler in die Pflicht genommen werden, um dafür zu sorgen, dass der Wechsel vom Verbrauchs- zum Mindesthaltbarkeitsdatum sichtbar kommuniziert wird und Wirkung entfalten kann. Die zwei grossen Lebensmittelverteiler Coop und Migros sind dabei in der Verantwortung, sie geben in der Branche den Takt an. Wenn sie alle ihre Produkte auf MHD umstellen und das augenfällig kommunizieren, ist ein wichtiger Schritt zur Vermeidung von Food Waste getan.

 

Maximale Mindesthaltbarkeit mit MHD+ nutzen

Beim Mindesthaltbarkeitsdatum gibt es aber zusätzlich Luft nach oben. Die meisten Produkte sind lange über das MHD hinaus einwandfrei geniessbar. Deshalb gibt es das sogenannte MHD+. Auch dafür hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit BLV grünes Licht signalisiert. Das MHD+ hilft besonders privaten Haushalten, Lebensmittelverluste zu vermeiden. Lebensmittel mit einem abgelaufenen Datum sollen mit den Sinnen geprüft werden: Wie sehen sie aus? Wie riechen sie? Wie schmecken sie? Auge, Nase und Zunge helfen uns zu beurteilen, ob Lebensmittel noch geniessbar sind. Das MHD+ gibt uns dafür eine Richtschnur.

Das Datum MHD+ gibt an, wieviel Tage bei korrekter Lagerung Lebensmittel über das jeweilige MHD hinaus konsumiert und abgegeben werden können, sofern sie gut aussehen, riechen und schmecken. Mehl, Reis, Teigwaren und Schokolade sind 360 Tage (MHD360) über das Datum unbedenklich geniessbar. Quark, Joghurt und Salami sind 14 Tage (MHD14) über das Datum hinaus. Selbst rohe Eier, Milch und Kleingebäcke sind 6 Tage über des MHD haltbar (MHD6) einwandfrei und unbedenklich zu konsumieren. Eine entsprechende Tabelle «Genuss ohne Risiko» kann über diesen Link heruntergeladen werden: https://www.tischlein.ch/ueber-uns/aktuell/datierung-von-lebensmitteln/

 

COOP und Migros sind in der Verantwortung

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit BLV hat einen wichtigen Schritt getan und seine Regeln im Umgang mit «abgelaufenen» Lebensmitteln auch für den Handel grundlegend geändert, um Food Waste zu vermeiden. Betriebe dürfen in einem begrenzten Zeitfenster Lebensmittel mit einem abgelaufenen MHD in Verkehr bringen oder an Organisationen wie «Tischlein deck dich» abgegeben. Selbstverständlich müssen diese Produkte entsprechend gekennzeichnet werden. Dadurch kann der Handel einen Grossteil der jährlich über 100’000 Tonnen Lebensmittelabfälle vermeiden, die allein im Detailhandel anfallen. Zudem ist Tiefkühlen statt Fortwerfen erlaubt. Der Handel darf sogar geeignete, frische Produkte wie Fleisch durch Tiefkühlen und damit 90 Tage länger in den Umlauf bringen, selbstverständlich auch mit entsprechender Kennzeichnung.

 

Es ist entscheidend, ob die Grossverteiler wie Coop und Migros sich am Kampf gegen Lebensmittelverschwendung engagieren. Sie haben es in der Hand, flächendeckend das MHD und das MHD+ einzuführen und es für die Kundschaft sichtbar bekannt zu machen. Vorläufig sind sie noch sehr zurückhaltend und sträuben sich gegen diese neuen Regelungen. Als Konsumentinnen und Konsumenten können wir auf die Grossverteiler Druck ausüben und an ihre Verantwortung im Kampf gegen Food Waste appellieren. Coop und Migros mit ihrer marktdominierenden Stellung können einen wichtigen Beitrag leisten, um die Lebensmittelverluste im Handel und in privaten Haushalten zu reduzieren.

 

VD                        Verbrauchsdatum

MHD                    Mindesthaltbarkeitsdatum

MHD+                  Mindesthaltbarkeitsdatum plus Anzahl Tage

Merkblatt            Genuss ohne Risiko binged.it/3CoUxLH