10.03.2021, von Schweizerisches Konsumentenforum

Die Grundlage des Einlegerschutzes: Konkursprivileg, Substanzschutz & Einlagensicherung

Konkursprivileg, Substanzschutz & Einlagensicherung bilden das Fundament des Einlegerschutzes. Sollte es trotz Einhaltung striktester Anforderungen an die Banken zum unwahrscheinlichen Fall eines Bankkonkurses kommen, stabilisieren und schützen sie das System und die Bankkunden gleichermassen.

Das funktioniert so: Erstens werden im Konkursfall die privilegierten Einlagen von Bankkunden konkursrechtlich bevorzugt behandelt. Das heisst, dass diese Mittel in die zweite Konkursklasse fallen und für eine Rückzahlung blockiert werden, bevor der grösste Teil der Gläubiger (“dritte Konkursklasse“) überhaupt Geld aus der Konkursmasse erhält. Zudem werden die gesicherten Einlagen vom Liquidator der Bank ausserhalb des üblichen Konkursverfahrens sofort ausbezahlt. Er nutzt dafür die vorhandene Liquidität der konkursiten Bank.
Zweitens kennt die Schweiz den international (fast) einmaligen Baustein des Substanzschutzes. Banken sind hierzulande gesetzlich verpflichtet, 125 Prozent der sogenannt privilegierten Einlagen als liquidierbare Vermögens-werte zu halten. Das heisst, dass die privilegierten Einlagen von Bankkunden überproportional gedeckt sind. Damit wird sichergestellt, dass auch im Konkursfall genügend Mittel zur Auszahlung an die Einleger zur Verfügung stehen.
Im unwahrscheinlichen Fall, dass die vorhandenen flüssigen Mittel der konkursiten Bank nicht ausreichen, um die gesicherten Einlagen den Bankkunden auszubezahlen, kommt der dritte Baustein ins Spiel: die Einlagensicherung. Sollte sie zur Anwendung kommen, hat sie das Ziel, dem Bankkunden möglichst rasch und im Sinne eines Vorschusses die gesicherten Einlagen bis zu CHF 100‘000.- auszuzahlen. Das dafür notwendige Geld stellen die Banken in der Schweiz der Trägerorganisation „esisuisse“ zur Verfügung. Stand heute bis zu einem Gesamtbetrag CHF 6 Mrd.
Diese drei grundlegenden Bausteine des Einlegerschutzes sind anerkannt und haben sich bewährt. Dennoch gibt es im Baustein „Einlagensicherung“ noch Optimierungspotential, welches von den Behörden, dem Bundesrat und den Banken anerkannt wird.

Schneller, sicherer, robuster – das bringt die Optimierung der Einlagensicherung

Nach einer umfassenden Vernehmlassung, bei der alle interessierten Kreise aus Politik, Wirtschaft und den Kantonen angehört wurden, hat der Bundesrat Mitte 2020 ein Reformpaket präsentiert, das im Wesentlichen auf die Optimierung der Einlagensicherung abzielt. Die Banken unterstützen dieses Optimierungsvorhaben, macht es doch die bewährte Einlagensicherung noch schneller, sicherer und robuster und damit das gesamte Finanzsystem stabiler. 

Schneller: Die Frist, innerhalb welcher der Konkursliquidator den betroffenen Bankkunden die gesicherten Einlagen (bis CHF 100‘000.-) ausbezahlt, wird verkürzt. So erhalten die Bankkunden den ihnen zustehenden Betrag noch schneller. 

Sicherer: Im Anwendungsfall der Einlagensicherung stellen die Schweizer Banken gemeinsam das Geld für die Aus-zahlung der betroffenen Bankkunden zur Verfügung. Heute ist dafür ein fixer Maximalbetrag, die sogenannte „System-obergrenze“, von CHF 6 Mrd. vorgesehen. Diese System-obergrenze soll nun erhöht und dynamisch ausgestaltet werden. Konkret soll dieser Wert auf 1.6 Prozent der Gesamtsumme der gesicherten Einlagen festgelegt werden, was zurzeit ungefähr CHF 7.3 Mrd. entspricht. Zusätzlich wird eine absolute Mindestgrenze von CHF 6 Mrd. gesetzt. Gegenüber heute werden die Banken der Einlagensiche-rung also zusätzlich ca. CHF 1.3 Mrd. zur Verfügung stellen. Zum Vergleich: In der EU ist dieses Schutzniveau nur halb so hoch (0.8 Prozent der gesicherten Einlagen).

 Robuster: Auch die Finanzierung der Einlagensicherung soll optimiert werden. Heute ist die Finanzierung so geregelt, dass die Banken erst im Anwendungsfall der Einlagensicherung das notwendige Geld zur Verfügung stellen. Diese Form der Finanzierung soll zwar bestehen bleiben, aber um einen zweiten Teil ergänzt werden: Die Banken leisten die Hälfte ihres Beitrags bereits vorab – also unabhängig davon, ob die Einlagensicherung überhaupt zur Anwendung kommt. Dies geschieht, indem die Banken flüssige Mittel oder Wertschriften hinterlegen. Dadurch wird die Finanzierung noch robuster.

 Optimierung zu Gunsten der Kunden und des Finanzplatzes

Für die Banken bedeutet die Optimierung der Einlagensicherung erheblichen Aufwand (bspw. Systemanpassungen), den sie für die Stärkung des Einlegerschutzes aber zu tragen bereit sind. Wichtig ist allerdings, dass die Verbesserung der Einlagensicherung zu keiner Verschlechterung der regulatorischen Bilanz-Kennzahlen bei den Banken führt. Unter Berücksichtigung unter anderem dieses Punktes unterstützen die Banken die Reform. Sie stärkt den Einlegerschutz ganz gezielt und trifft dabei das Optimum aus zusätzlichen Kosten und zustätzlichem Mehrwert. Er verstärkt die Bausteine des Einlegerschutzes und schafft insgesamt eine Win-Win-Situation und ein weltweit führendes System. Von dieser Optimierung der Einlagen-icherung profitieren die Bankkunden und der Finanzplatz Schweiz.

Oliver Buschan
Leiter Retail Banking & Capital Markets
Mitglied der Geschäftsleitung der Schweiz. Bankvereinigung

Oliver Buschan ist Mitglied der Geschäftsleitung der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) und leitet den Bereich Retail Banking & Capital Marktes. In dieser Funktion verantwortet der studierte Ökonom zentrale Regulierungsprojekte wie bspw. die Teilrevision des Bankengesetzes und damit verbunden die geplante Revision der Einlagensicherung. Oliver Buschan besitzt langjährige Erfahrung bei verschiedenen Banken und in der Finanzmarktaufsicht. Er vereint umfassende Kenntnisse des Bankgeschäfts sowie der Finanzmarktregulierung.

 

Kurz-Interview mit Babette Sigg (Geschäftsführende Präsidentin Konsumentenforum)

Frau Sigg, ganz banal gefragt: Wieso sollte ich mich als Konsument für das Thema “Einlegerschutz“ interessieren?

Die allermeisten von uns werden ein Bankkonto und damit auch Einlagen auf einer Bank haben. Beispielsweise Geld auf einem Zahlungs- oder Sparkonto unserer Hausbank. Als Bankkundin oder Bankkunde bin ich also daran interessiert, dass mein Geld auf der Bank – auch im äussersten Krisenfall – sicher ist. Der Einlegerschutz verfolgt aus Sicht der Konsumenten genau dieses Ziel.

Ist denn mein Geld auf der Bank sicher?

Aufsichtsorgane wie Finanzmarktaufsicht oder auch die Nationalbank attestieren den Banken sehr gute Noten. Aber es ist wie immer im Leben: Absolute Sicherheit gibt es nicht.

Deshalb finde ich es auch wichtig, dass wir über das Thema Einlegerschutz bzw. die Reform der Einlagensicherung sprechen.

Sie sprechen die geplante Reform der Einlagensicherung an, die der Bundesrat angestossen hat. Der Bundesrat hat ja seinen Vorschlag bereits präsentiert. Was halten Sie davon?

Es ist erfreulich, dass der Bundesrat gewillt ist, den Schutz der Einleger zu verbessern. Mit der Revision, wie er sie dem Parlament vorschlägt, wird die Einlagensicherung nachhaltig gestärkt. Die Bankkunden sollen im Anwendungsfall rascher zu Geld kommen, der gesamte Geld-Topf, welcher die Banken zu Verfügung stellen müssen, wird massgeblich erhöht, und die Finanzierung wird diversifiziert.

Sie stehen dem bundesrätlichen Vorschlag also positiv gegenüber?

Ja. Mit den vom Bundesrat vorgeschlagenen Verbesserungen wird der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten gestärkt. Das sind gute Neuigkeiten.