07.12.2020, von Schweizerisches Konsumentenforum

11 Krankenkassentipps von Felix Schneuwly

Corona lässt viele Haushaltsbudgets schrumpfen. Deshalb steigt die Last der Krankenkassenprämien trotz der 11 Krankenkassentipps Prämiensparen mit Felix Schneuwly moderaten Prämienerhöhung von durchschnittlich 0.5 Prozent für viele Leute massiv, die wegen Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder als Selbständigerwerbende weniger Geld im Portemonnaie haben. Auch Versicherte ohne Prämienerhöhung sollten vergleichen. Mittlerweile haben alle ihre Police für das kommende Jahr bekommen. Hier sind ein paar Prämienspartipps.

1. Franchise

Man muss nicht gleich die Kasse wechseln, um Krankenkassenprämien zu sparen. Wer im kommenden Jahr voraussichtlich medizinische Leistungen für bis zu 2‘000 Franken braucht, verliert mit der höchsten Franchise von 2’500 Franken kein Geld. Der Prämienrabatt für die Maximalfranchise beträgt 1’540 Franken. Mit dieser Franchise muss man im schlechtesten Fall – und dieser könnte bei einer schweren Erkrankung am Coronavirus eintreffen – 3’200 Franken selber bezahlen (Franchise 2’500 Franken plus maximal 700 Franken Selbstbehalt). Bei Spitalaufenthalten kommt noch der Spitalzuschlag für die Verpflegung von 15 Franken pro Tag dazu.

2. Alternatives Versicherungsmodell

Mit einem alternativen Versicherungsmodell (AVM) verzichtet man auf die freie Wahl des Arztes oder anderer Leistungserbringer und spart so bis zu 25 Prozent Prämien. Kombiniert mit der Maximalfranchise darf die Krankenkasse einen Prämienrabatt von maximal 50 Prozent gegenüber der Prämie für die Standardgrundversicherung mit Minimalfranchise (300 Franken) gewähren. Die Grundversicherung (inkl. Franchise und AVM) darf man jedes Jahr ohne Gesundheitsprüfung wechseln, auch dann, wenn man beim Jahreswechsel krank ist.

3. Mehrkinder-Rabatte 

Die meisten Krankenkassen bieten ab dem dritten Kind eine zusätzliche Ermässigung für die Versicherung von mehreren Kindern im gleichen Familienvertrag an. Andere Grupenrabatte sind in der Grundversicherung verboten.

4. tiers garant und tiers payant

Alle Krankenkassen müssen in der Grundversicherung dieselbe Versicherungsdeckung anbieten. Einige Kassen mit tiefen Prämien rechnen ambulante Leistungen (Arzt, Medi-kamente, Spitex, Therapien etc.) nach dem System «tiers garant» ab. Die Rechnung geht an die Patientin. Diese bezahlt die Rechnung und bekommt von der Kasse den versicherten Anteil zurück. Wer zum Beispiel teure Medikamente braucht, bevorzugt aus Liquiditätsgründen wohl das Abrechnungssystem «tiers payant», wo die Rechnung direkt an die Krankenkasse geht und der Patient der Kasse die Kostenbeteiligung (Franchise plus Selbstbehalt bezahlt. Stationäre Leistungen (Spital, Reha, Pflegeheim) müssen schweizweit nach Tiers payant abgerechnet werden.

5. Skonto

Mehr Zins als für das Geld auf dem Sparkonto – nämlich 0,5 bis 2 Prozent – gibt es den meisten Krankenkassen für Versicherte, die ihre Prämien halbjährlich oder jährlich statt monatlich bezahlen.

6. Unfalldeckung

Wer mehr als acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber tätig und bei Betriebs- und Nichtbetriebsunfällen versichert ist, schliesst die Unfalldeckung bei der Krankenkasse aus. Bei mehreren Teilzeitstellen, wo bei keine die acht Stunden pro Woche erreicht wird, muss die Unfallversicherung bei der Krankenkasse abgeschlossen werden. Wer pensioniert wird, muss unbedingt an die Unfalldeckung durch die Krankenkasse denken.

7. Individuelle Prämienverbilligungen

Wer durch Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder Umsatzeinbussen der eigenen Firma weniger verdient, sollte sich beim Kanton nach dem Anspruch auf «individuelle Prämienverbilligungen» (IPV) für sich und die Familie erkundigen. Diese sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Massgebend ist immer das Einkommen auf der Steuererklärung. Wer weniger verdient, kann auch bei der kantonalen Steuerbehörde auch eine Zwischenveranlagung verlangen.

8. Spitalzusatzversicherungen

Wer im Spital nicht in einem Mehrbettzimmer liegen und selber bestimmen will, welcher Arzt operiert, hat in der Regel eine klassische Privat- und Halbprivatspitalversicherung. Mit einer viel günstigeren Flex-Lösung kann man beim Spital entscheiden, ob man mit einer höheren Kosten beteiligung statt in der allgemeinen in der halbprivaten oder privaten Abteilung betreut werden will. Eine Analyse von Comparis zeigt: Jährlich sind dank tieferer Prämien Einsparungen von bis über 1’500 Franken möglich. Die Mehrkosten für einen Spitalaufenthalt sind somit je nach Versicherer bereits in rund 2 Jahren amortisiert. Bei den Zusatzversicherungen besteht für die Kassen kein Aufnahmezwang. Selbst wenn die neue Kasse nach einer Aufnahme keinen ausdrücklichen Vorbehalt macht, über-nimmt sie keine Kostendeckung für bereits bestehende Leiden. Deshalb sollte man nie eine Zusatzversicherung künden bevor der neue Vertrag auch von der Versicherung unterschrieben ist. Die Zusatzversicherung «Spital allgemein ganze Schweiz» ist günstig und immer noch verbreitet. Die Versicherung deckt die Kosten bei einem Spitalaufenthalt ausserhalb des Wohnkantons, die höher sind als die Kosten im Wohnkanton. Medizinisch notwendige, ausserkantonale Spitalaufenthalte sind davon nicht betroffen.

9. Ambulante Zusatzversicherungen

Es gibt auch ambulante Zusatzversicherungen mit Spar-potenzial. Die Beiträge für Brillen, psychologische Behandlungen, alternative Heilmethoden, Kuren und Impfungen wiederum variieren stark je nach Anbieter und decken mitunter nicht die Bedürfnisse des Versicherten. Da oft mehrere Zusatzversicherungsangebote in unterschiedlichen Paketen sind, kann man diese nicht beliebig kombiniert undmuss das passendste Paket nehmen. Die sinnvollsten ambulanten Zusatzversicherungen sind Zahnversicherungen für Kinder sowie solche für Kranken- und Rettungstransporte.

10. Kündigungsfristen und Wechselmodalitäten

Krankenversicherungen kann man jeweils per Ende Jahr kündigen. Für Zusatzversicherungen beträgt die Kündigungsfrist sechs (Ende Juni) oder drei Monate (Ende September), für die Grundversicherung einen Monat (Ende November). Wer von der Versicherung ausserhalb der üblichen Termine eine Prämienänderung bekommt, hat ab Erhalt dieser Mitteilung einen Monat Zeit zum Kündigen. Die Kündigung muss am letzten Arbeitstag des Monats beim Versicherer sein. Es gilt nicht das Datum des Poststempels. Wer bis Ende Jahr nicht alle offenen Rechnungen (Prämien und Kostenbeteiligungen) bezahlt hat, riskiert, dass die alte Versicherung die Kündigung als nichtig erklärt. Bei Zusatzversicherungen besteht so das Risiko, ein Jahr lang doppelt versichert zu sein, bei der Grundversicherung bleibt man ein Jahr länger bei der alten Versicherung, weil die Aufnahme bei der neuen ohne rechtskräftigen Austritt bei der alten ungültig ist.

11. Kollektivversicherungen und Digitalrabatte

Viele Firmen und Vereine haben mit Versicherungen Prämienrabatte für ihre Mitarbeiter und Mitglieder ausgehandelt. Die Finanzmarktaufsicht Finma, welche das gesamte Privatversicherungsgeschäft überwacht, hat in den letzten Jahren die Kürzung vieler Gruppenrabatte durchgesetzt. In den letzten Jahren haben zudem immer mehr Versicherungen begonnen, ihren Kunden für die Datenlieferung eine Prämienermässigung zu gewähren; sei es das Tracking von Gesundheitsdaten, das Ausfüllen eines Fragebogens zum persönlichen Lebensstil, die Teilnahme an Online-Games oder andere Gesundheitsfördernde Aktivitäten.

Felix Schneuwly
Krankenkassenexperte Comparis
Fachbeirat Schweiz. Konsumentenforum