25.05.2020, von Schweizerisches Konsumentenforum

Zunahme der Mängel bei elektrischen Erzeugnissen

Jedes fünfte der im Jahr 2019 durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI überprüften elektrischen Erzeugnisse wies Mängel auf. Es mussten 131 Verkaufsverbote ausgesprochen werden. Ausserdem wurden 21 Rückrufe und Sicherheitsinformationen von elektrischen Geräten veröffentlicht. Die Marktüberwachung durch das ESTI wird schweizweit durchgeführt und erfolgt gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV; SR 734.26). Elektrische Erzeugnisse für Haushalt, Büro, Gewerbe und Industrie werden stichprobenweise auf ihre Konformität und Sicherheit hin überprüft.

1538 Erzeugnisse wurden im Internet sowie mit Kontrollen bei Grossverteilern, Fachmärkten, Herstellern und Messen für die Überprüfung erfasst. Überprüfungen erfolgten auch aufgrund von erhaltenen Meldungen durch Konsumenten und Fachpersonen aus dem Elektrobereich.

Gesamthaft wiesen 296 Erzeugnisse formelle oder technische Mängel auf, was 19% aller kontrollierten elektrischen Erzeugnisse entspricht. Darin enthalten sind 188 Erzeugnisse mit sicherheitstechnischen Mängeln, welche zu potentiellen Gefahren wie Stromschlag, Verbrühung, Rauchbildung und Brand führen können.

Bei einer möglichen Gefährdung von Personen oder beim Fehlen von Konformitätsnachwei- sen kann das ESTI das Bereitstellen eines Erzeugnisses auf dem Markt verbieten. 2019 wurden aus diesen Gründen 131 Verkaufsverbote ausgesprochen. Besonders betroffen waren Ladegeräte, Wasserkocher, zahlreiche Geräte mit unzulässigem ausländischen Stecker, Reiseadapter, Ladekabel für die Elektromobilität und Akkus für verschiedenartige Geräte. Überdies wurden verschiedene Produkte für den professionellen Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX) der Industrie verboten.

Der Verkauf von Elektrogeräten mit einem unzulässigen ausländischen Stecker (beispielsweise Schuko-Stecker) ist in der Schweiz grundsätzlich verboten, da beim Versuch des Einsteckens in die Steckdose oder durch unzulässige Manipulationen an der Steckverbindung spannungsführende Teile berührt werden können. Weiter können solche Geräte beim Betrieb überlastet werden und im schlimmsten Fall einen Brand bewirken. Konsumenten sollten solche Geräte generell zurückweisen und sie können dem ESTI zusätzlich unterwww.esti.admin.ch mit dem Kontaktformular eine Meldung erstatten.

Weiterhin ist grosse Vorsicht geboten bei Online-Einkäufen von auffallend preisgünstigen elektrischen Geräten direkt aus Fernost. Oft sind diese Geräte Nachahmer-Produkte, welche über eine längere Betriebsdauer aufgrund von elektrisch minderwertigen Bauteilen und einer inkorrekten Bauweise unsicher werden können. Für Konsumenten ist dies kaum erkennbar.

In 34 Fällen haben Wirtschaftsakteure in der Schweiz in Zusammenarbeit mit dem ESTI mangelhafte Produkte vom Markt genommen. In 21 Fällen wurde der Rückruf oder die Sicherheitsinformation zusätzlich auf der Website des Büros für Konsumentenfragen BFK unter www.konsum.admin.ch veröffentlicht. Dies betraf Kaffeemaschinen und weitere Haushaltgeräte, Ölradiatoren, Deckenleuchten, Akkus von Notebooks und Schiffsmotoren, Ladegeräte, USB-Netzadapter sowie diverse Produkte für den gewerblichen Einsatz.

Konsumentinnen und Konsumenten sollten beim Kauf von elektrischen Geräten auf einen korrekten Schweizer Stecker, einen erreichbaren und kompetenten Kundendienst, verständliche Bedienungsanleitungen und auf am Gerät angebrachte Prüfzeichen achten. Ein anerkanntes Schweizer Prüfzeichen ist das freiwillige Sicherheitszeichen des ESTI. Geräte mit dem Sicherheitszeichen sind unter www.esti.admin.ch veröffentlicht. Geräte mit anerkannten Prüfzeichen weisen höhere Ansprüche an die Produktesicherheit nach und bieten Konsumenten damit einen Mehrwert.

Marktüberwachung 2019 

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Adresse für Rückfragen:

Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI Marktüberwachung
Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf
Auskunft: 058 595 18 31, Peter Fluri mub.bs.info@esti.ch

www.esti.admin.ch