Ombudsstelle Fleisch
Die Ombudsstelle Fleisch hat zum Ziel, Konsumenten eine Anlaufstelle im Bereich Fleisch zu geben. Sie dient auch als Ansprechstelle für allfällige Whistleblower. Die Ombudsstelle Fleisch versteht sich als neutrale Vermittlungsinstanz zwischen Kunde, Mitarbeiter und Unternehmung und versucht, in einer Mediation den Gang vor Gericht zu umgehen.
Öffnungszeiten und Kontakt
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch: 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag: 09:00 – 12:00
Telefon:
031 380 50 39
E-Mail:
Anfragen per Email richten Sie bitte an fleisch@konsum.ch
Postadresse:
Ombudsstelle Fleisch
c/o Schweiz. Konsumentenforum kf
Belpstrasse 11
3007 Bern
SO FUNKTIONIERT’S
1. Problem mit betroffener Unternehmung besprechen
Nehmen Sie Kontakt zu der betroffenen Unternehmung auf und schildern Sie Ihr Problem. Erfahrungsgemäss können die allermeisten Anliegen bereits auf diese Weise gelöst werden.
2. Senden Sie uns Ihre Korrespondenz (z.B. Email-Verkehr) mit der Unternehmung
Wenn das Problem nicht direkt bilateral gelöst werden konnte, senden Sie uns falls möglich die Korrespondenz mit der Unternehmung und/oder schildern Sie uns Ihr Problem inklusive der vollständigen Geschichte des Falles. Aufgrund dessen wird die Ombudsstelle Fleisch weitere Schritte einleiten, welche eine Empfehlung darstellen und dazu dienen sollen, das Problem zu lösen.
3. Sind Sie mit der Lösung nicht einverstanden, legen Sie Rekurs ein
Falls Sie bzw. die betreffende Unternehmung mit der Empfehlung der Ombudsstelle nicht einverstanden sind, kann dagegen rekurriert werden. Das Anliegen geht dann in den Ombudsrat. Diese Kommission wird den Fall bearbeiten und gegebenenfalls weitere Schritte auf nach wie vor empfehlender Basis einleiten.
4. Ein Vertragspartner (Konsument oder Unternehmung) ist mit dem Rekursentscheid nicht einverstanden
Sollte eine der beiden Parteien auch mit dem Vorschlag des Ombudsrates nicht einverstanden sein, bleibt nur noch der zivilrechtliche Weg. Die Ombudsstelle übernimmt dabei keine Parteienvertretung und bleibt neutral. Die Entscheide der ersten und zweiten Instanz können aber vom Gericht verwendet werden.
OMBUDSRAT
Rolf Büttiker
Ombudsmann
Wirtschaftsberater, alt Ständerat
Erich Jörg
Vertreter Trägerschaft
Vertreter Trägerschaft; Mitglied des Hauptvorstandes des Schweizer Fleisch-Fachverbandes SFF
Albino Sterli
Vertreter Arbeitnehmer
Präsident Metzgereipersonal Verband MPV
Susanne Staub
Landwirtschaft / Vertreterin Konsumenten