Lichtbildschutz – Vorsicht mit dem coolen Foto auf Instagram!
In der Schweiz gelten seit dem 1. April neue Spielregeln für Fotos. Neu sind alle Fotografien urheberrechtlich geschützt, auch der Freizeit-Schnappschuss. Wer die Aufnahme verwenden will, muss den Besitzer um Erlaubnis fragen.
Heute schon geknipst? Jedes Jahr entstehen weltweit über eine Milliarde Fotos, 85 Prozent davon mit dem Smartphone. Kein Wunder, das handliche Gadget kann man bequem in der Jackentasche verstauen. Top-Handys können es mittlerweile gut mit einer Kompaktkamera aufnehmen. Doch das Knipsen ist nur der Anfang: Viele Schnappschüsse finden danach ihren Weg ins Internet und machen auf sozialen Medien die Runde. Das kann zum urheberrechtlichen Problem werden.
Auch das Foto der unscharfen Fussmatte ist geschützt
Denn mit dem revidierten Urheberrechtsgesetz, welches seit 1. April in Kraft ist, gilt: Egal, was man fotografiert, das Bild ist geschützt und gehört dem Fotografen. Der Schutz entsteht automatisch. Vor der Neuerung galt, dass ein Foto einen sogenannten genügend individuellen Charakter aufweisen muss, damit es urheberrechtlich geschützt ist. Im Streitfall hatte dies der Richter abzuwägen.
Damit ist es nun vorbei. Beim in Kraft getretenen Lichtbildschutz spielt es keine Rolle, ob auf dem Bild eine unscharfe Fussmatte oder eine stimmungsvolle Abendaufnahme mit Chancen auf einen Fotopreis zu sehen ist. Geschützt sind sowohl Fotografien von professionellen Fotografen als auch die Fotografien von Laien, also bspw. Presse- und Produktbilder ebenso wie alltägliche Familien- und Urlaubsfotos. Und gut zu wissen: Voraussetzung für den Schutz ist, dass ein Mensch das Bild gemacht haben muss. Nur, falls ein Affe Ihnen die Kamera wegschnappt und ein Selfie knipst. Um so ein Foto (siehe unten) entbrannte vor einigen Jahren ein Streit um Bildrechte.
Wie lange dauert der Schutz?
Wer fremde Fotografien nutzen möchte, braucht grundsätzlich immer die Erlaubnis des Fotografen, solange der Urheberrechtsschutz nicht abgelaufen ist. Für Fotografien mit individuellem Charakter endet die Schutzdauer 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen. Fotografien ohne individuellen Charakter sind ab ihrer Herstellung 50 Jahre geschützt.
Goldene Regeln für die Nutzung von Fotos
•Wenn Sie Fotos anderer nutzen wollen, holen Sie eine schriftliche Erlaubnis dazu ein.
•Vereinbaren Sie mit der Fotografin oder dem Fotografen, wie und wann Sie die Fotos nutzen dürfen. Manche Fotograf*innen verlangen ein Entgelt für die Nutzung.
•Geben Sie bei jeder Nutzung an, wer das Foto gemacht hat.
•Wenn Sie Fotos aus den Online-Bilddatenbanken nutzen, prüfen Sie die Lizenzen sorgfältig. Lizenzen regeln die Nutzungsrechte.
•Wenn Sie keine eigenen Fotos verwenden, bedenken Sie, dass jemand Rechte daran haben könnte. Der Lichtbildschutz gilt auch für Fotos, die vor dem 1. April 2020 entstanden sind. Verwenden Sie deshalb wann immer möglich eigene Fotos.
•Beachten Sie die Persönlichkeitsrechte: Sämtliche Personen auf Ihrem Foto müssen mit der Veröffentlichung des Fotos einverstanden sein.
Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) bietet vertiefte Informationen zum Thema Fotografienschutz: www.ige.ch/fotografienschutz.
So vermeiden Sie, dass Fotos zu Fallen werden
Aufgepasst auf Social Media
Seien Sie vorsichtig beim Posten auf sozialen Medien: Sie entdecken auf Instagram ein cooles Foto und wollen es teilen? Seien Sie vorsichtig, wenn Sie ein fremdes Foto herunterladen, um es auf Ihrem Account erneut zu posten: Dazu brauchen Sie die Erlaubnis der Fotografin oder des Fotografen. Wenn Sie Fotos anderer nur verlinken, ist dies hingegen nicht nötig.
Produktfoto des Herstellers
Sie wollen Ihre Verkaufschancen auf einer Plattform wie Tutti.ch mit guten Fotos erhöhen? Rücken Sie Ihren Staubsauger selbst ins Licht. Auch Fotos von Produkten sind geschützt! Sie müssen um Erlaubnis fragen, wenn Sie diese verwenden möchten.
Stockfoto aus der Bilddatenbank für eine Website
Sie wollen mit schönen Fotos Internetnutzer*innen für Ihre Website begeistern? Klären Sie die Nutzungsrechte ab, bevor Sie Fotos aus einer Bilddatenbank hochladen.
Eigenes Ferienfoto richtig nutzen
Sie halten gerne Momente mit der Kamera fest? Die Fotos gehören Ihnen! Wer sie nutzen will, braucht Ihre Erlaubnis Beachten Sie: Alle abgebildeten Personen müssen einverstanden sein, wenn Sie Fotos veröffentlichen oder anderen zur Verfügung stellen.
Pressefoto für den Blog
Auch Fotos aus Medien sind geschützt: Sie wollen Ihre Botschaft mit einem starken Bild unterstreichen? Auch für die Nutzung von Medienfotos brauchen Sie die Erlaubnis der Fotografin oder des Fotografen.
Anatol Heib
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum IGE