Ukraine – Anpassung des Lebensmittelrechts: Position des kf
Das kf hat sich in seiner Vernehmlassungsantwort an das EDI und BLV bezüglich der Anpassung des Lebensmittelrechts wie folgt geäussert:
“Wir danken Ihnen für die Möglichkeit, uns zur Anpassung des Lebensmittelrechts aufgrund der sehr schwierigen Lage in der Ukraine äussern zu können. Das kf ist erfreut, dass das BLV eine rasche Lösung vorschlägt. Gerne nehmen wir wie folgt Stellung:
Aus Sicht der Konsumenten ist der Schutz vor Täuschungen ein zentrales Anliegen. Ganz besonders dann, wenn durch Täuschung eine Gefährdung der Gesundheit resultiert. Was ein kerngesunder Konsument ohne Konsequenzen wegstecken kann (zum Beispiel die Verwendung von Soja- statt Sonnenblumenöl), ist für einen Allergiker unter Umständen gefährlich und kann zu dramatischen Situationen führen. Andererseits ist die Konsequenz, dass Produkte, die aus den genannten Notsituationen wie Covid-Epidemie oder Ukraine (es ist anzunehmen, dass andere folgen werden) nicht mehr korrekt etikettiert sein könnten und daher entsorgt werden müssen, eine für das kf untragbare Lösung. Produkte, die daher gesundheitsgefährdend sind, sollen zwar weiterhin verkauft werden dürfen, müssen aber zwingend gekennzeichnet werden – dies möglichst unkompliziert. Der vorgeschlagene rote Aufkleber erfüllt den geforderten Zweck vollauf.
Produkte, deren Zusammensetzung bei der Verarbeitung aufgrund der genannten Umstände zwar nicht mehr der Etikettierung entspricht, aber deren Verzehr keinerlei Konsequenz für die Konsumenten hat, dürfen nach Ansicht des kf selbstverständlich ebenfalls weiterhin verkauft werden. Ein Hinweis auf die geänderte Rezeptur ist wichtig, aber es ist völlig ausreichend, diesen Hinweis z.B. am Regal anzubringen. Dabei ist das Ermessen wichtig: sind Sonnenblumen auf der Verpackung abgebildet, müssen Sonnenblumen drin sein… andernfalls ist der Täuschungsvorwurf vorprogrammiert. Es ist für das kf allerdings unnötig und dem Dauerthema Nachhaltigkeit nicht förderlich, nicht ganz korrekte Verpackungen und Etiketten einzustampfen, wenn die Lösung am «Point of sale» einfach und unkompliziert zu finden bezw. anzubringen ist.
Wir bitten Sie, unsere Meinung zu berücksichtigen und verbleiben mit den besten Grüssen”
Babette Sigg, Präsidentin kf