08.03.2021, von Schweizerisches Konsumentenforum

Nun auch Freilandhühner im Lockdown!

Sind Freilauf-Hühner ohne Auslauf noch Freilauf-Hühner?
Kommentar von Dominique Roten, Konsumentenforum

Das hat uns noch gefehlt! Nachdem wir uns wegen Covid in unsere eigenen “Stallungen“ zurückziehen mussten, trifft es nun auch die Hühner (siehe BLV -Meldung weiter unten). Die Massnahmen gegen die Vogelgrippe lassen es nicht zu, dass die Hühner weiter draussen sein dürfen, sofern es den Geflügelzüchtern nicht möglich ist, den Aussenbereich mit Netzen abzudecken.
Am grössten sind die Herausforderungen für Bauern mit Freilauf-Hühnern, denn die Freilauf/-luftgehege sind grossflächig und schwer abzudecken. Die Verordnungen des BLV sind zwar befristet, es lässt sich aber kein genaues Datum festlegen, wann die Freilauf-Gehege wieder geöffnet werden können. Siehe Corona-Pandemie…

Es stellt sich die Frage, ob Freilauf-Hühner ohne Auslauf überhaupt noch Freilauf-Hühner sind? Unter Berücksichtigung der aktuellen Vogelgrippe sowie der Erfahrungen, die wir Menschen selber mit der Corona-Pandemie machen, ist das kf der Meinung, dass diese Hühner weiterhin als Freilauf-Hühner deklariert werden können, da es sich um eine zeitlich begrenzte Sicherheitsmassnahme handelt. Die Massnahmen widersprechen zwar dem Grundgedanken des Freilauf-Huhns, sind aber als übergeordnet anzusehen, da sie der Sicherheit von Huhn, Hof und nicht zuletzt auch Konsumenten dienen.

Dominique Roten                                        
Konsumentenforum

> BLV-Meldung vom 05.02.2021

Bei einer Möwe im Kanton Schaffhausen wurde das Nun auch Freiland-Hühner im Lockdown Neuer Fall von Vogelgrippe in der Schweiz nachgewiesen Vogelgrippe-Virus HPAI H5N4 (=aviäre Influenza) nach-gewiesen. Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels wurden bereits eingeleitet und müssen zurzeit nicht erweitert werden. Dies ist der erste Fall von Vogelgrippe in der Schweiz in diesem Winter.

Ein Eintrag der Vogelgrippe in die Schweiz wurde erwartet, nachdem das Virus bei einem Schwan und einer Krähe im grenznahen Ausland nachgewiesen worden war. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat deshalb zusammen mit den kantonalen Behörden bereits Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels angeordnet. Nach heutigen Erkenntnissen ist das Virus nicht auf den Menschen übertragbar.

Weiterhin geltende Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels

Die bereits angeordneten Massnahmen gelten seit dem 25. Januar 2021 für die Gebiete rund um den Bodensee sowie entlang des Rheins. Sie sind vorläufig bis am 15. März 2021 in Kraft. In der jetzigen Situation müssen diese Massnahmen nicht ergänzt werden. Rund um den Bodensee wurden Kontroll- und Beobachtungsgebiete eingerichtet.

In den Kontrollgebieten gelten u. a. folgende Massnahmen:

  1. Die Tiere dürfen nur in solchen Stallungen gefüttert und getränkt werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
  2. Werden Auslaufflächen weiter genutzt, sind diese mit Netzen abzudecken.
  3. Kann der Aussenbereich nicht abgedeckt werden, so ist das Geflügel in geschlossenen Ställen oder im Aussen-klimabereich zu halten.
  4. Vor dem Betreten der Stallungen müssen die Schuhe gewechselt werden und Überkleidung angezogen werden. Die Hände sollten regelmässig desinfiziert werden.
  5. Noch nicht registrierte Geflügelhaltungen müssen sich sofort bei den kantonalen Behörden registrieren lassen.

In den Beobachtungsgebieten gilt es, den Gesundheitszustand des Geflügels genau zu beobachten. Wenn mehrere Hühner erkranken oder sterben, muss dies dem Tierarzt oder dem kantonalen Veterinäramt gemeldet werden.

Personen, die Kadaver von Wildvögeln finden, werden gebeten, diese vorsichtshalber nicht zu berühren und den Fund einer Polizeistelle oder der Wildhut zu melden.

Weitere Informationen zum Schutz des Hausgeflügels finden sich auf der Webseite des BLV.

Adresse für Rückfragen
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Tel. 058 463 78 98 / media@blv.admin.ch