Ombudsstelle Textil PSE

Die Ombudsstelle Textil PSE ist für Beschwerden im Zusammenhang mit Schäden und Mängeln an Textilien zuständig, für die keine gütliche Einigung zwischen den betroffenen Parteien gefunden werden konnte.

Vorgehen bei Schadenfällen

Sowohl Konsument/Kunde wie auch der Textilhändler/Textilpfleger füllen je ein Formular aus, auf welchem sie den Streitfall beschreiben. Die Formulare können bei der Ombudsstelle Textil PSE bezogen werden.
Anschliessend sind die Formulare und das Textilgut an die Schweizerische Textilfachschule in Zürich einzusenden:

Schweizerische Textilfachschule
Textil Annahmestelle
Hallwylstrasse 71
8004 Zürich

Formulare zum Ausdrucken und Einsenden

Das genaue Vorgehen finden Sie im Merkblatt. // Feuille d’information // Foglio d‘informazione

Vor der Bearbeitung des Schadenfalles durch die Ombudsstelle sind von beiden Parteien die Bearbeitungsgebühren einzuzahlen (siehe Merkblatt). Die Kommission der Ombudsstelle – welche vier Mal pro Jahr tagt und aus Konsumentenvertretern, Textilpflegern, Textilhändlern und Textilexperten paritätisch zusammengesetzt ist – wird auf dieser Basis ein Urteil fällen, das nota bene kein Rechtsurteil darstellt.

Formulare digital ausfüllen und einsenden

Die Formulare stehen Ihnen in drei verschiedenen Sprachen bereit

Kunde

Kunde DE Kunde FR Kunde IT

Reiniger

Reiniger DE Reiniger FR Reiniger IT

Detaillist

Detaillist DE Detaillist FR Detaillist IT

Die nächsten Sitzungen der Kommission:

März / April 2025; genaues Datum noch offen

 

Öffnungszeiten Sekretariat

Erreichbarkeit
Montag – Donnerstag: 09:00 bis 12.00 Uhr und 13:30 bis 17.00 Uhr

Telefon: 031 380 50 38

textil@konsum.ch