Ombudsstelle Textil PSE
Die Ombudsstelle Textil PSE ist für Beschwerden im Zusammenhang mit Schäden und Mängeln an Textilien zuständig, für die keine gütliche Einigung zwischen den betroffenen Parteien gefunden werden konnte.
Vorgehen bei Schadenfällen
Sowohl Konsument/Kunde wie auch der Textilhändler/Textilpfleger füllen je ein Formular aus, auf welchem sie den Streitfall beschreiben. Die Formulare können bei der Ombudsstelle Textil PSE bezogen werden.
Anschliessend sind die Formulare und das Textilgut an die Schweizerische Textilfachschule in Zürich einzusenden:
Schweizerische Textilfachschule
Textil Annahmestelle
Hallwylstrasse 71
8004 Zürich
Formulare zum Ausdrucken und Einsenden
Das genaue Vorgehen finden Sie im Merkblatt. // Feuille d’information // Foglio d‘informazione
Vor der Bearbeitung des Schadenfalles durch die Ombudsstelle sind von beiden Parteien die Bearbeitungsgebühren einzuzahlen (siehe Merkblatt). Die Kommission der Ombudsstelle – welche vier Mal pro Jahr tagt und aus Konsumentenvertretern, Textilpflegern, Textilhändlern und Textilexperten paritätisch zusammengesetzt ist – wird auf dieser Basis ein Urteil fällen, das nota bene kein Rechtsurteil darstellt.
Formulare digital ausfüllen und einsenden
Die Formulare stehen Ihnen in drei verschiedenen Sprachen bereit
Kunde
Reiniger
Reiniger DE Reiniger FR Reiniger IT
Detaillist
Die nächsten Sitzungen der Kommission:
März / April 2025; genaues Datum noch offen
Öffnungszeiten Sekretariat
Erreichbarkeit
Montag – Donnerstag: 09:00 bis 12.00 Uhr und 13:30 bis 17.00 Uhr
Telefon: 031 380 50 38
Jahresabschluss
Jahresabschluss 2023 – 2024
Jahresbericht – Statistik Schadenfälle 2023 – 2024
Jahresabschluss 2022 – 2023
Jahresbericht – Statistik Schadenfälle 2022 – 2023
Jahresabschluss 2021 – 2022
Jahresbericht – Statistik Schadenfälle 2021 – 2022
Jahresabschluss 2020 – 2021