12.01.2022, von Schweizerisches Konsumentenforum

Die “Heiratsstrafe” gehört endlich abgeschafft!

Noch immer sind in der Schweiz verheiratete und in eingetragenen Partnerschaften lebende Personen gegenüber nicht-verheirateten Paaren steuerlich benachteiligt. Dies vor allem dann, wenn beide einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Das schlägt sich dann in der Steuerrechnung in der sogenannten «Heiratsstrafe» nieder. Erarbeiten sie nämlich das gleiche Einkommen wie ein nicht-verheiratetes Paar, wird durch die gemeinsame Ehepaarbesteuerung und die daraus resultierende höhere Steuerprogression für das gleiche Einkommen ein höherer Steuerbetrag fällig. Und das nur aufgrund des Zivilstandes. Schon mehrfach wurde versucht, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen, bisher ohne Erfolg.

Die jetzige Verknüpfung der Besteuerung mit dem Zivilstand ist auch aus gleichstellungspolitischer und wirtschaftlicher Sicht problematisch. Werden Paare Eltern, sind es in den meisten Fällen die Frauen, die ihre Pensen reduzieren oder ganz aus dem Berufsleben ausscheiden. Dies, weil sie wegen der erwähnten «Heiratsstrafe» und der zusätzlich anfallenden Kinderbetreuungskosten für ihre Arbeit gleich doppelt finanziell bestraft werden. Der berufliche Wiedereinstieg von Müttern wird damit behindert. Das ist auch aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ein Unsinn, wird doch der sich zuspitzende Fachkräftemangel in der Schweiz zunehmend zum Thema.

Um diese finanziellen Fehlanreize zu beseitigen, wurde im März 2021 von den FDP-Frauen Schweiz zusammen mit einer breiten Allianz von Partnerorganisationen eine Volksinitiative zur Einführung der zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung lanciert. Damit würde jede natürliche Person in der Schweiz einzeln besteuert, wodurch die «Heiratsstrafe» endlich Geschichte wäre. Zusätzlich kann durch die Umstellung des Steuersystems eine bessere Ausschöpfung des Schweizer Arbeitsmarktpotentials erreicht werden, da es Zweiverdiener-Haushalte nicht mehr überproportional benachteiligt. Studien von Ecoplan und Avenir Suisse zeigen, dass bei der flächendeckenden Einführung der Individualbesteuerung mit einer Zunahme der Beschäftigung um 40’000 bis 60’000 zusätzlichen Vollzeitstellen zu rechnen ist. Oder anders ausgedrückt: 300’000 berufstätige Frauen könnten ihr Erwerbspensum um 20% erhöhen. Die Teilhabe der Frauen im Arbeitsmarkt ist nämlich auch ein wichtiger Schritt in Richtung tatsächlicher Gleichstellung. Familien sollen eigenverantwortlich und selbstbestimmt entscheiden, wie sie sich organisieren, ohne dass sie durch das heutige Steuersystem bestraft werden. Arbeit soll sich lohnen – für alle!

Die Gegner argumentieren mit dem zu erwartenden Mehraufwand gegen die Umstellung des Steuersystems, da neu zwei Steuererklärungen verschickt und verarbeitet werden müssten. Es ist unbestritten, dass die Umstellung einen gewissen administrativen Mehraufwand mit sich bringt. Dies ist bei jeder Reform der Die «Heiratsstrafe» gehört endlich abgeschafft Fall. Hier lohnt sich dieser Initialaufwand aber besonders. Dank der Individualbesteuerung werden wir ein einheitliches, transparentes und einfaches Steuersystem haben.

Nutzen wir also die Chance für einen Wechsel zu einem modernen Steuersystem – damit die Heiratsstrafe verschwindet, das Steuersystem den veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung trägt, sich ein Zweiteinkommen lohnt und damit ein Beitrag für mehr Chancengleichheit geleistet wird. Unterstützen Sie jetzt die Initiative zur Einführung der zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung.

Weitere Informationen zur Initiative finden Sie unter: www.individualbesteuerung.ch.

Möchten Sie Unterschriftenbogen bestellen oder haben Sie Fragen zur Initiative, so wenden Sie sich bitte an: info@individualbesteuerung.ch.