02.11.2026, von Schweizerisches Konsumentenforum

Vorsicht beim Abschluss von Abonnementen!

Bei kostenlosen Probeabonnementen oder zeitlich befristeten Abonnementen, beispielsweise im Fitnessstudio, bei Streaming-Anbietern oder in vielen weiteren Branchen, gibt es für die Kundschaft häufig ein böses Erwachen.

 

Unternehmen locken mit kostenlosen Probeabonnementen, welche nach Ablauf der Probezeit ohne anders lautenden Bescheid der Konsumentin oder des Konsumenten automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt werden. In besonders ärgerlichen Fällen sehen die AGB dann sogar eine Mindestlaufzeit vor, in welcher nicht gekündigt werden kann. Selbst wenn in einem Fitnessstudio ein «Jahresabonnement» abgeschlossen wird, sehen die AGB – entgegen der Bezeichnung der gekauften Leistung – häufig eine automatische Vertragsverlängerung vor. Teils muss hier zwei Monate vor Ablauf des Abonnements gekündigt werden, sonstverlängert es sich um ein weiteres ganzes Jahr. Davon erfährt die Kundschaft manchmal erst durch die Rechnung in der Post, und dann ist es schon zu spät. Leider gibt es keine Rechtspflicht, wonach die Unternehmen die Kundschaft rechtzeitig an solche Fristabläufe erinnern müssten. Hierseits wird die Meinung vertreten, dass solche Erinnerungs-E-Mails unter dem Aspekt der Kundenzufriedenheit empfehlenswert sind.

Bei der kf-Rechtsberatung sind solche Fälle aus den verschiedensten Branchen an der Tagesordnung. Die Kundschaft versteht nicht, wieso sie verpflichtet wird, für eine Dienstleistung zu zahlen, die sie gar nicht mehr in Anspruch nehmen möchte. Pauschale Verweisungen der Unternehmen auf die eigenen AGB schüren Unmut bei den Konsumenten. Eine Mediation ist, wenn überhaupt, nur auf Kulanzbasis erfolgreich.

Es stellt sich die Frage: «Ist diese Praxis überhaupt zulässig?»

Abos sind Verträge über Dienstleistungen, welche für eine gewisse Dauer in Anspruch genommen werden sollen. Klauseln über Mindestvertragsdauern oder über automatische Verlängerungsperioden werden in der Rechtslehre nicht als per se atypisch oder ungewöhnlich betrachtet, da ein Vergleich zum Agenturvertrag gezogen wird, für welchen im Gesetz eine solche Verlängerungskonstellation explizit vorgesehen ist. Auch das Bundesgericht erachtet Prolongationsklauseln nicht als ungewöhnlich. Diese Einschätzungen führen dazu, dass die Klauseln grundsätzlich einer AGB-Kontrolle standhalten. Automatische Vertragsverlängerungen zu veränderten Konditionen werden hingegen als ungewöhnlich angesehen und sind somit ungültig. Das heisst bspw., dass eine automatische Verlängerung eines Fitness-Abos ungültig ist, wenn Preisänderungen vorgenommen werden oder das betreffende Studio neue Öffnungszeiten festgelegt hat.

Es gibt durchaus kritische Stimmen in der Rechtslehre bezüglich der aktuellen Handhabung. Trotz Kritik ist die Praxis der automatischen Vertragsverlängerungen und Umwandlungen von Probeabos in kostenpflichtige Abos gang und gäbe in den verschiedensten Bereichen. Viele Anbieter verweisen bei Protesten der Konsumenten pauschal auf ihre AGB. Ob diese konkreten AGB aber zulässig sind, wird in den wenigsten Fällen gerichtlich überprüft. Grund hierfür sind die meist geringen Streitwerte der Einzelfälle. Selbst wenn die kf-Rechtsberatung in Einzelfällen zum Schluss kommt, dass Passagen der AGB unzulässig sind und somit nicht verbindlich sein sollten, bestehen Unternehmen oft auf ihre AGB und lassen keinen Dialog zu.

Aus dem Vorangehenden ergibt sich, dass die Handhabung umstritten ist, aber grundsätzlich als zulässig und somit bindend betrachtet wird. Es ist ratsam, die Konditionen einer Subskription aufmerksam durchzulesen und sich einen «Reminder» im Kalender einzutragen, um abgeschlossene Abonnemente rechtzeitig zu kündigen und nicht länger für sie zahlen zu müssen, als man sie effektiv nutzen möchte.

Unsere Empfehlung lautet daher: Beachten Sie das Kleingedruckte. Sofern Sie nicht die kompletten AGB selbst lesen möchten, können Sie diese in ein KI-System hochladen und sich gezielt nach den Beendigungskonditionen erkundigen.

 

Anna-Lucia Smola
Leiterin Rechtsberatung kf