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Hinweis: Lesen Sie zuerst dieses Merkblatt, wo das genaue Vorgehen beschrieben wird, durch.
Achtung: Dieses Formular darf nur ausgefüllt und abgeschickt werden, falls zwischen Ihnen als Kläger und dem Reiniger eine Vereinbarung zur Schlichtung an der Ombudsstelle Textil besteht. Falls nicht, halten Sie bitte zuerst mit dem Reiniger Rücksprache.
Es besteht eine Vereinbarung mit dem Textilpfleger zur Schlichtung über die Ombudsstelle Textil und ich akzeptiere das Vorgehen, die Bedingungen und die Kostenregelung im Merkblatt.