Branchenvereinbarung “Vermittler“ in Kraft getreten: kf im Aufsichtsrat
Am. 1 Januar 2021 ist die Branchenvereinbarung “Vermittler“, kurz BVV, in Kraft getreten. Dabei handelt es sich um Sanktions- und Verfahrensordnung, mittels derer Versicherte, Konsumentenorganisationen, Versicherer und Vermittler Anzeige erstatten können, falls sie der Ansicht sind, ein Versicherer habe die BVV verletzt. Zu den neun Aufsichtsratsmitgliedern gehört u.a. auch das Schweizerische Konsumentenforum kf.
Die Krankenversicherer haben sich auf eine Vereinbarung gegen die telefonische Kaltakquise und für die Begrenzung der Provisionen geeinigt. Diese betrifft die Grund- und die Zusatzversicherungen. Mit verbindlichen Qualitäts- und Transparenzmassnahmen soll mehr Rechtssicherheit zu Gunsten der Kundinnen und Kunden geschaffen werden. Die freiwillige Vereinbarung trat per 1. Januar 2021 in Kraft.
Die Branchenverbände curafutura und santésuisse haben die gemeinsam erarbeitete “Branchenvereinbarung Vermittler“ unterschrieben. Darin werden die Qualität der Beratung und die Entschädigung an die Vermittler in der Kundenwerbung verbindlich geregelt. Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Vermittlerverträge, die der neuen Vereinbarung widersprechen, mussten spätestens per 31.12.2020 gekündigt werden. Der Vereinbarung sind bereits 40 Krankenversicherer beigetreten.
Verzicht auf telefonische Kaltakquise
Mittelpunkt der neuen Branchenvereinbarung ist der Verzicht der Krankenversicherer auf die telefonische Kaltakquise. Dadurch sollen unerwünschte Telefonanrufe vermieden werden.
Provisionen sind in der Grundversicherung auf maximal CHF 70.- und bei den Krankenzusatzversicherungen auf eine Jahresprämie begrenzt.
Schiedsgericht kann hohe Bussen verhängen
Durch die Vereinbarung können griffige Sanktionen verhängt werden: Ein Schiedsgericht, zusammengesetzt aus je einem Vertreter der beiden Verbände sowie aus Konsumentenorganisationen, kann Bussen bis zu CHF 100‘000.- in der Grundversicherung und CHF 500‘000.- in den Zusatzversicherungen aussprechen.
Umfassende Qualitätsstandards
Zudem sieht die Branchenvereinbarung umfangreiche zusätzliche Massnahmen zur Qualitätssicherung vor: Unter anderem sollen Versicherer nur noch mit Vermittlern zusammenarbeiten, die sich zu umfassender Transparenz gegenüber der Kundschaft verpflichten. Diese Transparenz umfasst u.a. eine schriftliche Bestätigung von telefonischen Vertragsabschlüssen unter Gewährung eines Widerrufsrechts innert 14 Tagen. Dabei dürfen diese Abschlüsse nicht auf Kaltakquise zurückgehen.
Weiter werden eingereichte Versicherungsanträge von den Versicherern nur dann entschädigt, wenn dazu Beratungsprotokolle vorliegen, die den Qualitätsstandards genügen. Im Beschwerdefall oder bei Stichprobenkontrollen müssen die Versicherer die Gesamtdokumentation zu den Kundenterminen offenlegen.
Warten auf die gesetzliche Allgemeinverbindlichkeit
Der Beitritt zur neuen Branchenvereinbarung erfolgt freiwillig. Allerdings streben die Branchenverbände curafutura und santésuisse ein für alle Marktteilnehmer geltendes Obligatorium der Branchenvereinbarung an. Entsprechende parlamentarische Vorstösse hat das Parlament 2019 an den Bundesrat überwiesen. Der Bundesrat hat für das Frühjahr 2021 die Vernehmlassung zu den notwendigen Gesetzesänderungen angekündigt.
Weitere Auskünfte
Pius Zängerle, Direktor curafutura pius.zaengerle@curafutura.ch, www.curafutura.ch
Verena Nold, Direktorin santésuisse, verena.nold@santesuisse.ch
Babette Sigg, geschäftsführende Präsidentin, praesidentin@konsum.ch