Ab 2022: Längere Speicherdauer für Replay-TV, dafür Zwangswerbung
Die Verwertungsgesellschaften und die Nutzerverbände Suissedigital und Swissstream haben sich beim zeitversetzten Fernsehen geeinigt. Die Speicherdauer für TV-Programme wird dabei von 7 auf 14 Tage verlängert. Im Gegenzug müssen die Zuschauer Zwangswerbeclips hinnehmen oder mehr bezahlen. Im jahrelangen Streit um das zeitversetzte Fernsehen haben TV-Sender, Telekomfirmen und Verwertungsgesellschaften einen Kompromiss gefunden. Das Replay-TV wird dabei von 7 auf 14 Tage verlängert. Im Gegenzug müssen die Zuschauer Zwangswerbeclips hinnehmen oder mehr bezahlen.
Stein des Anstosses für den Streit zwischen den werbefinanzierten TV-Sendern und der Telekombranche war, dass die Zuschauer die Werbung beim zeitversetzten TV überspulen. Daran hat die Werbewirtschaft keine Freude. Die TV-Sender beklagten Einnahmeverluste, weil die bisherige Entschädigung fürs zeitversetzte TV durch die Telekomanbieter zu gering sei.
Die grossen TV-Verbeiter wie UPC und Swisscom widersprachen den Klagen der Sender, wonach die Werbeeinnahmen seit der Einführung von Replay-TV im Jahre 2012 gesunken seien. Sie seien im Gegenteil gestiegen. Der Nationalrat lehnte im Dezember 2018 im Zuge der Urheberrechtsrevision Einschränkungen beim Replay-TV ab.
Kompromiss gefunden
Jetzt haben beide Seiten eine Lösung gefunden: Die Verwertungsgesellschaften und die Telekomverbände Suissedigital und Swissstream haben sich auf einen neuen Tarif geeinigt, der das zeitversetzte Fernsehen in der Schweiz ab 2022 regelt. Dies gaben sie am Freitag bekannt.
Der Vorteil für die Zuschauer: Die Speicherdauer für TV-Programme wird ab übernächstem Jahr von 7 auf 14 Tage verlängert. Und das Replay-TV bleibt als zentrales Angebot erhalten. Damit unterscheidet sich das Fernsehangebot in der Schweiz vom Ausland, wo die Sendungen im Nachhinein nur in der Mediathek des jeweiligen TV-Senders angeschaut werden können.
Zuschauer müssen Kröte schlucken
Der neue Kompromiss hat aber auch Nachteile für den Zuschauer: Sie bekommen zwangsweise Werbeclips vorgesetzt, wenn sie Werbungblöcke überspringen wollen. Oder sie müssen mehr bezahlen.
Es gebe drei Varianten, erklärte Suissedigital-Geschäftsführer Simon Osterwalder: Im Basistarif bleibe alles wie bisher. Dort gebe es keine Vorspulmöglichkeit.
Die zweite Variante sieht eine Startwerbung von 7 Sekunden vor, bevor der Zuschauer seine Sendung zeitversetzt ansehen kann. Dann sei er aber direkt am Anfang der Sendung, sagte Osterwalder. Das kennt man von Youtube. Bei den Unterbrecherwerbeblöcken in einem Film müsse man drei Werbespots mit einer Dauer von insgesamt nicht ganz zwei Minuten anschauen. Dann kann man mit einem Klick genau dorthin springen, wo der Film weitergehe. Damit entfalle das heutige Vorwärtsspulen mit mehrfacher Geschwindigkeit, bei dem man oft zu weit spule.
Das gelte aber nur für die TV-Sender, die bei der Branchenvereinbarung dabei seien, sagte Osterwalder: Bei den anderen Sendern wie der SRG müsse man weiterhin wie bisher spulen, aber auch keine Zwangswerbung schauen. Die SRG mache bei der Branchenvereinbarung nicht mit, weil sie mit der Verlängerung der Replay-Dauer auf 14 Tage nicht einverstanden sei, hiess es im Communiqué.
Werbefrei für 5 Franken pro Monat
In der dritten Variante sei alles werbefrei, wenn die TV-Sender 5 Franken pro Monat und Kunde bekämen. Dann kann man die Werbung mit einem Knopfdruck überspringen und landet direkt beim Film. Diese Variante sei bei allen TV-Sendern möglich, auch jenen Sendern, die wie die SRG nicht an Branchenvereinbarung beteiligt seien, erklärte Osterwalder.
An der Branchenvereinbarung machen auch die RTL-Gruppe und ProSiebenSat1 mit. Ebenfalls an Bord seien alle werbefinanzierten Schweizer Privatsender sowie die deutschen öffentlich-rechtlichen TV-Sender wie etwa ARD oder ZDF.
Die Branchenvereinbarung sei ein breit abgestützter Kompromiss zur nachhaltigen Sicherung des Replay-TV in der Schweiz, hiess es. Der Beitritt zur Branchenvereinbarung stehe jedem TV-Verbreiter und TV-Sender offen und sei nicht zwingend. Der neue Urheberrechtstarif sei am Donnerstag der Eidgenössischen Schiedskommission für Urheberrechte zur Genehmigung eingereicht worden.
Die neue Regelung sei ein Kompromiss, sagte Osterwalder auf die Kritik, dass es jetzt Zwangswerbung gebe. «Jede Seite musste Federn lassen.» Es sei darum gegangen, das zeitversetzte Fernsehen als zentrale Replay-Funktion zu erhalten. Sonst müssten die Zuschauer auf die Mediatheken der jeweiligen Sender gehen, was deutlich weniger benutzerfreundlich wäre.
Das Konsumentenforum spricht daher auch von einem «bestmöglichen Kompromiss» im ganzen Streit. Trotzdem hätten sie sich gewünscht, dass das Überspringen von Werbung weiter möglich ist, sagt Babette Sigg vom Konsumentenforum gegenüber RADIO TOP. Das sei aber einfach nicht mehr möglich in der heutigen Zeit.
Ohne Einigung hätte es einen neuen Tarif gegeben, der wesentlich höher gewesen wäre als heute, sagte Osterwalder: «Ich hoffe schwer, dass die SRG diesen Kompromiss auch akzeptiert, auch wenn sie mit der 14-Tage-Regelung nicht einverstanden ist. Das wäre sportliches Verhalten.»
sda / Top Online (www.toponline.ch)
Wie die Einigung beim Konsumentenforum ankommt, erfahren Sie im Interview mit RADIO TOP: