Ombudsstelle Immobilienplattformen
Die «Ombudsstelle Immobilienplattformen» ist eine unabhängige Schlichtungsstelle des Schweizerischen Konsumentenforums kf. Sie unterstützt Kundinnen und Kunden dabei, Anliegen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Online-Immobilienplattformen neutral zu klären. Die Ombudsstelle wird von der SMG Swiss Marketplace Group unterstützt.
Folgende Online-Immobilienplattformen haben sich dem Angebot der Ombudsstelle angeschlossen:
- ImmoScout24
- Homegate
- Flatfox
- Immostreet.ch
- home.ch
- alle-immobilien.ch
- Acheter-Louer.ch
- CASASOFT
Die Mitarbeitenden der Ombudsstelle übernehmen die Funktion einer neutralen Schlichtungsstelle und vermitteln zwischen Kundinnen und Kunden sowie den beteiligten Immobilienplattformen.

Kosten und Kontakt: Die Dienste der «Ombudsstelle Immobilienplattformen» sind kostenlos und werden durch die unabhängige Rechtsberatung des Konsumentenforums kf abgewickelt. Bitte reichen Sie Ihre Anfrage sowie eine unterzeichnete Vollmacht über unser Online-Formular ein; das erleichtert die Verwaltung Ihres Falles.
Für telefonische Nachfragen ist die Ombudsstelle über die Nummer 031 380 50 34 an folgenden Tagen erreichbar:
Mo – Fr 09:00 – 12:00 Uhr
Postadresse und Kontakt
Ombudsstelle Immobilienplattformen
c/o Konsumentenforum kf
Belpstrasse 11
3007 Bern
Ablauf – Beschwerde einreichen
1. Kontakt mit der betreffenden Immobilienplattform
Nehmen Sie mit dem Kundendienst der betreffenden Immobilienplattform Kontakt auf und schildern Sie Ihr Problem. Sollte keine Einigung möglich sein, wenden Sie sich an die Ombudsstelle Immobilienplattformen des Konsumentenforums kf.
2. Kontakt zur Ombudsstelle
Schildern Sie uns Ihr Problem inklusive der vollständigen Geschichte des Falles inkl. Anhänge wie z.B. den Mailverkehr mit der entsprechenden Immobilienplattform im Onlineformular. Aufgrund dessen wird die Ombudsstelle weitere Schritte einleiten, welche eine Empfehlung darstellen und dazu dienen sollen, das Problem zu lösen.
3. Zivilrechtliche Schritte
Sollte einer der Vertragspartner (Kundin/Kunde oder die betreffende Immobilienplattform) mit dem Rekursentscheid nicht einverstanden sein, bleibt Ihnen der zivilrechtliche Weg. Die Ombudsstelle vertritt keine der Parteien, sondern gibt eine neutrale Empfehlung. Die Entscheide der ersten und zweiten Instanz können aber vom Gericht verwendet werden.