
Abzocke bei Autovermietungen
In den letzten Monaten beschwerten sich mehrere Kunden über fragwürdige Schadenforderungen durch Autovermietungshäuser von der Muttergesellschaft Enterprise Holdings Inc. am Flughafen Zürich. Trotz ordnungsgemässer Fahrzeugrückgabe, ohne sichtbare Schäden, erhielten einige Kunden Wochen später unerwartete Rechnungen über Beschädigungen, welche der Kunde angeblich verursacht haben soll. Besonders betroffen scheinen ausländische Kunden zu sein, die erst nach der Rückkehr in ihr Heimatland davon erfahren. Die angeblichen Reparaturkosten werden dann mit der Kaution verrechnet. Zusätzlich wird von der angegebenen Kreditkarte ohne Rückfrage ein weiterer Betrag abgebucht.
So beispielsweise im folgenden Fall, welcher der kf-Rechtsberatung gemeldet wurde: ein Kunde aus Japan mietete ein Fahrzeug bei Enterprise-Alamo in Kloten. Ohne Schäden wurde das Fahrzeug zwei Wochen anstandslos zurückgenommen. Eine schriftliche Bestätigung des Fahrzeugzustandes gab es nicht. Dies wurde dem Kunden einen Monat später zum Verhängnis. Er wurde informiert, dass das Fahrzeug beschädigt sei und er die Kosten von CHF 1621.50 tragen müsse. Der Betrag wurde umgehend von der Kreditkarte abgebucht. Auf Rückfragen vonseiten des Kunden und des kf antworteten weder Enterprise- Alamo noch die Garage, welche den Schaden untersuchte. Die Rechnung wurde durch die Helvetic Motion AG in Kloten ausgestellt, welche als Franchisepartner von Enterprise Holdings Inc. fungiert. Überprüft man die Rechnung, so fallen Unstimmigkeiten auf. Einerseits ist der Zeitpunkt der Schadensmeldung auf das Datum zurückgesetzt, wo das Fahrzeug abgegeben wurde und angeblich einwandfrei war. Ob wohl der Schaden vielleicht durch einen späterem Automieter verursacht wurde und nun einfach bei beiden Kunden in Rechnung gestellt wurde? Weiter wurde die Rechnung bereits drei Wochen vor der Zustellung an den Kunden erstellt, was ebenfalls fragwürdig ist. Es scheint, dass sich der Autovermieter die Möglichkeit offenlässt, die Mieter des beschädigten Wagens beliebig auszuwählen und in die Verantwortung zu ziehen.
In allen dem kf bekannten Fällen wurden die Fahrzeuge bei der Rückgabe nicht genau inspiziert und den Kunden keine schriftliche Bestätigung über den Fahrzeugzustand mitgeteilt. Möglicherweise wurden die Fahrzeuge in der Zwischenzeit weitervermietet und ein entstandener Schaden dann nicht nur beim Verursacher, sondern auch noch bei den vorgängigen Mietern geltend gemacht. So lässt sich gutes Geld verdienen! Problematisch sind solche Konstellationen deshalb, weil ein Beweisproblem vorliegt, wenn der Kunde den Wagen nicht selbst fotografiert oder auf eine schriftliche Bestätigung des Fahrzeugzustandes pocht. Besonders dreist: die Beträge wurden ohne Rückfrage bei den Kunden abgebucht. Auf Anfragen wird nicht geantwortet. Die einzige Lösung ist eine Klage beim Gericht. Dies schreckt Kunden ab und kommt daher selten bis nie in Frage, insb. wenn man berücksichtigt, dass die infragestehenden Kunden aus Ostasien kommen. Diese enorme Distanz erschwert es, einen Rechtsstreit vor Gericht zu bringen.
Eigene Beweissammlungen und eine schriftliche Bestätigung (inkl. Unterschrift des Mitarbeiters!) können helfen, wenn man die Transaktion bei der eigenen Bank anfechten will. Die Bank wird den Vorfall prüfen, die Transaktion als ungerechtfertigt ansehen und rückvergüten. Achtung: ein «ChargeBack» ist meistens an eine dreimonatige Frist gebunden, also keine Zeit verlieren! Die Berichte über Enterprise und Alamo am Flughafen Zürich legen den Verdacht nahe, dass es sich um eine systematische Praxis handelt, um zusätzliche Einnahmen zu generieren. Kunden sollten daher besonders vorsichtig sein, wenn sie dort ein Fahrzeug mieten. Transparenz und Verbraucherschutz müssen hier dringend verbessert werden, um solche fragwürdigen Praktiken zu unterbinden.
Unsere Tipps an Konsumentinnen und Konsumenten, damit sie ohne zusätzlichen Kosten ein Auto mieten können:
- Teilweise lohnt es sich, eine Versicherung bei der Autovermietung abzuschliessen, welche Schadensfälle komplett abdeckt (Vollkasko).
- Prüfen Sie das Fahrzeug vor der Annahme gründlich auf Kratzer, Dellen oder Steinschläge. Entdecken Sie solche Vorschäden und sind diese nicht im Protokoll aufgeführt, verlangen Sie dies umgehend. Am besten machen Sie von der Schadensstelle noch ein Foto.
- Ebenso bei der Rückgabe: prüfen Sie gemeinsam mit dem Mitarbeiter das Auto genau durch. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung des Zustandes des Fahrzeuges mit der Unterschrift des Mitarbeiters. Auch hier sollten Sie Fotos machen. Diese können später als Beweismittel Gold wert sein!
- Wird Ihnen ein Schaden angehängt, welchen Sie nicht verursacht haben, raten wir Ihnen, ein ChargeBack bei Ihrer Bank oder Ihrem Kreditkartenanbieter zu beantragen. Hierfür lohnt es sich, den Sachverhalt inkl. Fotos und Dokumenten genaustens zu schildern. Im besten Fall wird ihnen der abgebuchte Betrag zurückerstattet.
- Ausserdem ist es sinnvoll, die Kreditkarte nach den Auslandsferien für Abbuchungen aus dem infragestehenden Land zu sperren. So kann man verhindern, dass solch ungerechtfertigten Abbuchungen überhaupt vorgenommen werden können.
Jelena Knoll